Steuerverfahrensrecht
Die Veranstaltung (Vorlesung und Übung) beschäftigt sich mit der Abgabenordnung, die sich als das elementarste Gesetz des deutschen Steuerrechts bezeichnen lässt, da sich in ihr die grundlegenden und für alle Steuerarten geltenden Regelungen über das Besteuerungsverfahren finden. Als "allgemeines Steuerrecht und Steuerverfahrensrecht" ist in ihr geregelt, wie die Besteuerungsgrundlagen ermittelt werden, Steuern festgesetzt, erhoben und vollstreckt werden und außergerichtliche Rechtsbehelfe verfahrensrechtlich zu behandeln sind. Darüber hinaus, wie Steuerbescheide geändert werden können. Daneben enthält die Abgabenordnung auch wesentliche materiell-rechtliche Vorschriften zum Steuerstraf- und -ordnungswidrigkeitenrecht, zum Gemeinnützigkeitsrecht und zum Steuerschuldrecht. Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät kennen diese Materie aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz, gleichwohl sind keine Vorkenntnisse erforderlich, sodass die Veranstaltung insbesondere auch für Studierende der WiSo-Fakultät geeignet ist. Sie bietet vor allem einen Vorteil, wenn das Ablegen des Steuerberaterexamens geplant ist.
Recht der indirekten Steuern
Die Veranstaltung (Vorlesung und Übung) beschäftigt sich überwiegend mit der Besteuerung von Umsätzen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Die Umsatzsteuer, welche auch als Mehrwertsteuer bekannt ist, ist neben der Einkommensteuer die zweite große Steuer auf Bundesebne gemessen an ihrem Gesamtaufkommen. Auch wenn das Umsatzsteuergesetz im Vergleich zu anderen Steuergesetzen relativ wenig Umfang aufweist, darf es in seiner Komplexität nicht unterschätzt werden. Denn die Umsatzsteuer ist bedingt durch einen einheitlichen EU-Binnenmarkt geprägt von einer europäischen Harmonisierung (Mehrwertsteuersystemrichtlinie). Entsprechend unterliegen grenzüberschreitende Umsätze anderen Regelungen als rein Inländische, wobei es letztlich oftmals nur eine Frage des Details ist, welche Paragrafen zur Anwendung kommen. Die Veranstaltung gliedert sich in einen allgemein gehaltenen Teil, in welchem die wesentlichen Grundlagen und Begriffe, wie z.B. was eine Leistung ist oder „wo“ eine Leistung erbracht wird, erläutert werden. Sodann werden innerstaatliche Sachverhalte betrachtet und analysiert, wie hoch z.B. die Umsatzsteuer konkret ist (7% oder 19%) und wann und wie diese zu entrichten ist. Abschließend werden auch grenzüberschreitende Umsätze betrachtet, wobei es primär auf die Frage ankommt, welcher Staat das Besteuerungsrecht für die konkrete Leistung hat. Ergänzt wird die Vorlesung durch verfahrensrechtliche Aspekte sowie die Untersuchung von Missbrauchsgefahren, welche die Umsatzsteuer, welche vom Unternehmer selbst berechnet wird, zwangsläufig unterliegt. Steuerliche Vorkenntnisse sind in dieser Veranstaltung nicht erforderlich.
Unternehmensteuerrecht
Das große Unternehmen von einem Einzelkaufmann persönlich geführt werden, wie es das Handelsgesetzbuch selbst noch als Regelfall vorsieht, ist auf Grund der Haftungsrisiken und der fehlenden Flexibilität im täglichen Geschäftleben mittlerweile zur absoluten Ausnahme geworden. Realität ist vielmehr, dass fast alle mittelgroßen und großen Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH, AG oder auch OHG firmieren. Entsprechend wichtig ist auch die Besteuerung eben jener Rechtsformen geworden. Die Veranstaltung (nur Vorlesung) beschäftigt sich deshalb primär mit der Besteuerung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften. Zunächst werden auch hier Grundlagen besprochen, wie z.B. die in Deutschland bestehende dualistische Besteuerung von Unternehmensgewinnen, wonach Kapitalgesellschaften, wie die GmbH oder AG, dem Körperschaftsteuergesetz folgend als eigenes Steuersubjekt behandelt werden und einem proportionalem Steuersatz von 15% unterliegen, wohingegen Personengesellschaften, wie die OHG oder KG, dem Einkommensteuergesetz folgend gemäß dem Transparenzprinzip mit dem individuellen Steuersatz der dahinterstehenden Gesellschaftern besteuert werden. Im Anschluss werden die steuerrechtlichen Besonderheiten vertieft und anschließend dargestellt, wie die festzusetzende Steuer zu ermitteln ist. Ergänzend hierzu behandelt die Vorlesung auch Ausführungen zur Gewerbesteuer, welche als zusätzliche Steuer für Gewerbetreibende von den Kommunen erhoben wird. Für den Besuch dieser Veranstaltung sind steuerliche Vorkenntnisse, insbesondere im Einkommensteuerrecht, von Vorteil.
Internationales Steuerrecht
In der heutigen Zeit sind nur wenige Unternehmer ausschließlich auf dem nationalen Markt tätig. Auch Nichtunternehmer, wie Arbeitnehmer oder Immobilienbesitzer, sind immer häufiger im Ausland beschäftigt oder unterhalten dort Grundbesitz. Die Frage, welcher Staat den Gewinn eines Unternehmens oder das Einkommen einer natürlichen Person besteuern darf, wenn die Grenzen des heimischen Marktes überschritten sind, bestimmt sich dabei nach verschiedenen Rechtsnormen und ist Gegenstand dieser Veranstaltung (nur Vorlesung). Die wichtigste Rechtsquelle ist hier neben nationalen Vorschriften und europäischen Richtlinien das Völkerrecht. In diversen sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) haben die Staaten untereinander geregelt, wer wann das Besteuerungsrecht auf das Einkommen des Steuersubjektes haben soll. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden daher zuerst die nationalen Rechtsquellen, wie das Außensteuergesetz, betrachtet und sodann auch die internationalen Bezüge, wie die DBA oder das internationale Umwandlungssteuerrecht, besprochen. Für diese Veranstaltung sind Vorkenntnisse im Ertragsteuerrecht erforderlich und geboten.
Umwandlungssteuerrecht
Die Veranstaltung (nur Vorlesung) beschäftigt sich mit der Frage, welche steuerrechtlichen Konsequenzen sich ergeben, wenn ein Unternehmen seine Rechtsform wechselt. Gründe, warum Unternehmen überhaupt ihre Rechtsform wechseln wollen, wurzeln regelmäßig in wirtschaftlichen und juristischen Interessen. Ein wirtschaftliches Bedürfnis könnte z.B. die Verschmelzung bzw. Eingliederung anderer Unternehmen in die eigene Unternehmensstruktur sein. Ein rechtlicher Grund ist insbesondere die Begrenzung der persönlichen Haftung, indem z.B. eine OHG (hier haften die Gesellschafter) in eine GmbH umgewandelt wird. Diese eigentlich rein zivilrechtliche Umwandlung der Unternehmensrechtsform hat jedoch gravierende steuerrechtliche Folgen. Denn das deutsche Steuerrecht unterscheidet bei der Besteuerung von Unternehmensgewinnen danach, ob es sich bei dem Unternehmen um eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) oder um eine Personengesellschaft (OHG oder KG) handelt. Erstere unterliegen dem Körperschaftsteuergesetz und sind eigene Steuersubjekte, letztere unterliegen dem Einkommensteuergesetz und sind somit selbst nur Gegenstand der Gewinnermittlung. Diese dualistische Besteuerungsstruktur von Unternehmensgewinnen mündet in eine Vielzahl von Besonderheiten und Unterschieden. Das bedeutet, dass ein und derselbe Sachverhalt unterschiedliche steuerrechtliche Folgen auslöst, abhängig von der Rechtsform. Wechselt nun ein Unternehmen seine Rechtsform, so müssen diese Unterschiede ausgeglichen werden, damit es am Ende nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt oder eine solche gar vollständig unterbleibt. Dazu bedarf es gesetzlicher Bestimmungen, welche im Umwandlungssteuerrecht ihren Niederschlag gefunden haben. Entsprechend behandelt die Vorlesung verschiedene Konstellationen von Rechtsformwechseln und deren steuerrechtlichen Konsequenzen.